01

Je Einleger und Bank

Die allgemeine gesetzliche Schutzgrenze liegt für schutzberechtigte Einlagen bei 100.000 Euro je Einleger und Bank. Mehrere Konten bei derselben Bank werden grundsätzlich zusammen betrachtet. Unterschiedliche Marken können zu derselben Bank gehören.

02

Das zuständige System kennen

Im Europäischen Wirtschaftsraum bestehen harmonisierte Vorgaben. Welches nationale Sicherungssystem zuständig ist, hängt unter anderem vom Sitz und der Struktur der Bank ab. Maßgeblich sind die Informationen für Einleger und die tatsächliche Schutzberechtigung.

03

Keine Absicherung jeder Geldanlage

Fondsanteile und andere Wertpapiere sind keine Bankeinlagen. Die Einlagensicherung deckt keine Kursverluste. Auch Aussagen zur allgemeinen Schutzgrenze ersetzen keine Prüfung des konkreten Produkts.

Allgemeine Informationen zur Orientierung. Keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die bestätigten Produktunterlagen.

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