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Einlagensicherung

Sicherheit beginnt
mit genauem Hinsehen.

Ein bekanntes Wort ersetzt keine konkrete Prüfung. Verstehen Sie, was die gesetzliche Einlagensicherung leisten kann – und wo ihre Grenzen liegen.

ALLGEMEINE GESETZLICHE SCHUTZGRENZE100.000€

je schutzberechtigtem Einleger und Bank

Der Rechtsträger zählt.
Nicht nur der Markenname.

Für schutzberechtigte Einlagen gilt grundsätzlich die gesetzliche Schutzgrenze. Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet. Unterschiedliche Marken können zu demselben Institut gehören.

In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen kann zeitweise ein höherer Schutz bestehen. Voraussetzungen und Nachweise müssen gesondert geprüft werden.

01

Wer schützt die Einlage?

Entscheidend ist das für die tatsächliche Bank zuständige Sicherungssystem. Prüfen Sie den Informationsbogen für Einleger und die Mitgliedschaft des Instituts.

02

Was ist geschützt?

Schutzberechtigte Bankeinlagen. Ob eine Person oder ein Unternehmen berechtigt ist und ob Ausschlüsse greifen, ist konkret zu prüfen.

03

Was ist nicht gemeint?

Einlagensicherung ist keine Absicherung von ETF-Kursen, Fondsanteilen oder sonstigen Wertpapierverlusten. Sie ist auch keine pauschale Renditegarantie.

IHRE PRÜFFRAGEN

Eine Grenze.
Mehrere wichtige Details.

  1. 01

    Wie lautet der genaue rechtliche Name der Bank?

  2. 02

    Welches nationale Sicherungssystem ist zuständig?

  3. 03

    Welche bestehenden Konten werden zusammengerechnet?

  4. 04

    Ist die konkrete Einlage und meine Person schutzberechtigt?

PRIMÄRQUELLEBaFin · Gesetzliche Einlagensicherung

Die allgemeine Beschreibung bestätigt keinen Schutz für ein hier dargestelltes konkretes Produkt.

VON DER FRAGE ZUR PERSPEKTIVE

Ihr nächster Schritt.
Beginnt mit Klarheit.

Bringen wir Ihre Ziele und Ihre Fragen zusammen.

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